|
Firma |
[] [] [] [[] |
|
AGB
vom 1.2.2002 1.
Die
Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von den
Parteien, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, als verbindlich
anerkannt werden. Der Mieter oder auch Veranstalter bestätigt durch
die Auftragserteilung ausdrücklich von unseren Geschäftsbedingungen
Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden zu
sein, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Wiedersprüche.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind
freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung
in schriftlicher oder mündlicher Form. 2.
Die
Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die Mietdauer verlängert sich
jeweils um einen weiteren Tag, wenn das Mietobjekt nicht am letzten Tag der
vereinbarten Frist, oder bis zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt beim
Vermieter eingetroffen ist. Die Miete beginnt an dem Tag, an dem das
Mietobjekt das Lager des Vermieters verlässt, und endet an dem Tag, an dem
das Mietobjekt während der vereinbarten Zeit bzw. zu dem schriftlich
vereinbarten Zeitpunkt bei dem Vermieter eintrifft. Bei der Miete über
einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) geht TKL von einer täglichen
Benutzung aus. Es zählt der Wochenmietpreis pro angefangene Woche. Ist dies
nicht der Fall muss TKl bewiesen
werden, das das Material nicht jeden Tag benutzt worden ist. 3.
Die
Geräte werden dem Mieter vollständig in betriebsbereitem einwandfreiem
Zustand übergeben. Eventuelle Mängel an den Geräten müssen bei der Übergabe
schriftlich festgehalten werden. Leitungen insbesondere Zuleitungen für
Stromversorgung sind Vor Anschluss der Geräte und Stromverteiler vorher
durchzumessen, da durch evt. Vormieter versteckte Mängel auftreten können.
Die Person die den Stromanschluss anlegt, haftet für eine fehlerhafte
Spannung an den Geräten. 4.
Der
Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme des Mietobjekts von dessen
einwandfreien Zustandes, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen.
Mit der Übernahme bestätigt er dieses. Für alle während der Mietzeit
auftretenden Schäden an den Mietgeräten hat der Mieter bzw. Veranstalter
in vollem Umfang aufzukommen. Höhere Gewalt, Einwirkung von Dritten, Brand
und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters. 5.
Bei
Verlust oder totaler Zerstörung, des Mietgerätes hat der Mieter für den
Wiederbeschaffungswert aufzukommen. 6.
Treten
während der Mietzeit Schäden an den Geräten auf, so muss der Mieter dies
dem Vermieter unverzüglich mitteilen. 7.
Im
Schadensfall ist die Reparatur ausschließlich vom Vermieter vorzunehmen.
Dem Mieter ist es untersagt, die Mietobjekte zu öffnen und zu reparieren. 8.
Es
gilt die jeweils zur Zeit gültige Verleihpreisliste. Alle Preise sind
Tagespreise pro Stück ab Lager. Die Rückgabe der Geräte erfolgt nach
schriftlicher oder mündlicher Vereinbarung. 9.
Der
Mieter ist verpflichtet die Geräte pünktlich zurückzugeben. Überschreitet
der Mieter die vereinbarte Mietzeit, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich
mitzuteilen. a)
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzubringen,
in dem er es vom Vermieter übernommen hat. Nicht, bzw. nicht ordnungsgemäß
aufgewickelte Kabel, sowie Zerstörungen und Verschmutzungen jeglicher Art
des Mietobjektes, werden nach Aufwand zu dem am Tag der Abrechnung gültigen
Stundensatz berechnet. b) Für sonstige Schäden und Ansprüche
irgendwelchen Art kommen wir nicht auf, insbesondere nicht für Personen-,
Sach- oder Vermögensschäden, die durch unsere Mietobjekte, dem Mieter oder
Dritten entstehen. Irgend eine Haftung für Mängelfolgeschäden
jeder Art sind ausgeschlossen. c) Der Mieter ist verpflichtet die
Sicherheitskriterien zu erfüllen und auch evtl. anfallende Nebenkosten ,
z.B. GEMA-Gebühren, selber zu tragen. d) Der Transport bzw. die Anlieferung
der Mietsachen erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters. 10.
Zusätzliche Kosten, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe,
Beschädigung oder Verlust der Geräte entstehen, trägt der Mieter. 11.
Eine
Ersatzpflicht des Vermieters besteht nicht, wenn reservierte Geräte durch
besondere Umstände, z.B. bei Mietzeitüberschreitung des Vormieters oder
Schäden an den Geräten, nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen. 12.
Der
Mieter darf, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden, die
Mietobjekte nicht an Dritte weiterverleihen. 13.
Der
Mieter zahlt bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 10 Tage vor dem Mietbeginn
50% der Mietvertragssumme. Für jeden weiteren Tag werden zusätzlich 5%
berechnet. Diese Regel trifft auch bei kurzfristigen Aufträgen die weniger
als 7 Tage vor Mietbeginn geschlossen werden (auch telefonisch) zu. Hierbei
sind bei einem Rücktritt innerhalb 3 Tagen vor Mietbeginn 50%, bei
mehr weniger als 3-1 Tagen 75% und bei weniger als 1 Tag 100% der
Mietvertragssumme zu zahlen. Sind durch die Vorbereitungen and
anderwärtige Absagen höhere Kosten entstanden, wird dem Mieter der tatsächliche
Aufwand berechnet.
|