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AGB vom 1.2.2002

 

1.         Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von den Parteien, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter oder auch Veranstalter  bestätigt durch die Auftragserteilung ausdrücklich von unseren Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen in vollem Umfang einverstanden zu sein, ungeachtet vorhergehender Einwendungen oder Wiedersprüche. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung in schriftlicher oder mündlicher Form.

2.         Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die Mietdauer verlängert sich jeweils um einen weiteren Tag, wenn das Mietobjekt nicht am letzten Tag der vereinbarten Frist, oder bis zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt beim Vermieter eingetroffen ist. Die Miete beginnt an dem Tag, an dem das Mietobjekt das Lager des Vermieters verlässt, und endet an dem Tag, an dem das Mietobjekt während der vereinbarten Zeit bzw. zu dem schriftlich vereinbarten Zeitpunkt bei dem Vermieter eintrifft. Bei der Miete über einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen) geht TKL von einer täglichen Benutzung aus. Es zählt der Wochenmietpreis pro angefangene Woche. Ist dies nicht der Fall muss TKl  bewiesen werden, das das Material nicht jeden Tag benutzt worden ist.

3.         Die Geräte werden dem Mieter vollständig in betriebsbereitem einwandfreiem Zustand übergeben. Eventuelle Mängel an den Geräten müssen bei der Übergabe schriftlich festgehalten werden. Leitungen insbesondere Zuleitungen für Stromversorgung sind Vor Anschluss der Geräte und Stromverteiler vorher durchzumessen, da durch evt. Vormieter versteckte Mängel auftreten können. Die Person die den Stromanschluss anlegt, haftet für eine fehlerhafte Spannung an den Geräten. 

4.         Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme des Mietobjekts von dessen einwandfreien Zustandes, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Mit der Übernahme bestätigt er dieses. Für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietgeräten hat der Mieter bzw. Veranstalter in vollem Umfang aufzukommen. Höhere Gewalt, Einwirkung von Dritten, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters.

5.         Bei Verlust oder totaler Zerstörung, des Mietgerätes hat der Mieter für den Wiederbeschaffungswert aufzukommen.

6.         Treten während der Mietzeit Schäden an den Geräten auf, so muss der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitteilen.

7.         Im Schadensfall ist die Reparatur ausschließlich vom Vermieter vorzunehmen. Dem Mieter ist es untersagt, die Mietobjekte zu öffnen und zu reparieren.

8.         Es gilt die jeweils zur Zeit gültige Verleihpreisliste. Alle Preise sind Tagespreise pro Stück ab Lager. Die Rückgabe der Geräte erfolgt nach schriftlicher oder mündlicher Vereinbarung.

9.         Der Mieter ist verpflichtet die Geräte pünktlich zurückzugeben. Überschreitet der Mieter die vereinbarte Mietzeit, so hat er dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzubringen, in dem er es vom Vermieter übernommen hat. Nicht, bzw. nicht ordnungsgemäß aufgewickelte Kabel, sowie Zerstörungen und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjektes, werden nach Aufwand zu dem am Tag der Abrechnung gültigen Stundensatz berechnet.

b) Für sonstige Schäden und Ansprüche irgendwelchen Art kommen wir nicht auf, insbesondere nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch unsere Mietobjekte, dem Mieter oder Dritten entstehen.

Irgend eine Haftung für Mängelfolgeschäden jeder Art sind ausgeschlossen.

 

 

c) Der Mieter ist verpflichtet die Sicherheitskriterien zu erfüllen und auch evtl. anfallende Nebenkosten , z.B. GEMA-Gebühren, selber zu tragen.

d) Der Transport bzw. die Anlieferung der Mietsachen erfolgt auf Kosten und Risiko des Mieters.

10.             Zusätzliche Kosten, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe, Beschädigung oder Verlust der Geräte entstehen, trägt der Mieter.

11.       Eine Ersatzpflicht des Vermieters besteht nicht, wenn reservierte Geräte durch besondere Umstände, z.B. bei Mietzeitüberschreitung des Vormieters oder Schäden an den Geräten, nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen.

12.       Der Mieter darf, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden, die Mietobjekte nicht an Dritte weiterverleihen.

13.       Der Mieter zahlt bei Rücktritt vom Mietvertrag bis 10 Tage vor dem Mietbeginn 50% der Mietvertragssumme. Für jeden weiteren Tag werden zusätzlich 5% berechnet. Diese Regel trifft auch bei kurzfristigen Aufträgen die weniger als 7 Tage vor Mietbeginn geschlossen werden (auch telefonisch) zu. Hierbei sind bei einem Rücktritt innerhalb 3 Tagen vor Mietbeginn  50%, bei mehr weniger als 3-1 Tagen 75% und bei weniger als 1 Tag 100% der Mietvertragssumme zu zahlen.

Sind durch die Vorbereitungen and anderwärtige Absagen höhere Kosten entstanden, wird dem Mieter der tatsächliche Aufwand berechnet.

14.       Bei Unwirksamkeit einzelner dieser Bestimmungen             bleiben die übrige