| CE: Confusing
Everyone" übersetzen die Engländer, und in einem Leitartikel eines
renommierten Fachmagazins las man auch schon mal den Satz: "Weg mit
dem Unfug. Das braucht keiner!".
Das Fazit aus diesem Satz läßt sich so
zusammenfassen:
- Keine Qualitätsaussage
Das CE-Zeichen besagt lediglich: Dies Gerät stört nicht, wird nicht
gestört und ist sicher. Diese Anforderungen sind nichts Besonderes,
jedes Produkt hat sie zu erfüllen- das wird allein durch das
Produkthaftungsgesetz geklärt. Ein Qualitätsmaßstab wird durch die
CE-Kennzeichnung nicht erreicht.
- Kein Hinweis auf verwendete Normen
Nur für wenige Gerätegattungen gibt es Produktgruppen-Normen.
Sind solche nicht anwendbar oder nicht vorhanden, wird nach verfügbaren
Fachgrundnormen geprüft. Normen ändern sich fortlaufend. Da die
CE-Kennzeichnung keinen Hinweis auf zugrundeliegende Normen enthält,
gibt sie selbst keinen Aufschluß über Grenzwerte, Prüfverfahren und
Prüfumfang. Solche Angaben sind lediglich aus der zugehörigen
Konformitätsbescheinigung zu entnehmen. Diese muß zwar ausgestellt,
aber nicht publiziert werden.
- Kennzeichnung nicht notwendig
Nur Geräte, die ab dem Datum der Inkraftsetzung der
entsprechenden Richtlinie in Verkehr gebracht werden, müssen
gekennzeichnet werden. Für vorher in Verkehr gebrachte, also dem
Handel übergebene Geräte, gilt das nicht. Sie dürfen weiter
verkauft und gekauft werden, denn nur die fehlende Kennzeichnung macht
solch Material ja nicht unsicher. So können Sie eventuell ein paar
klasse Schnäppchen machen... allerdings werden solche Angebote natürlich
zunehmend seltener. Wer hat schon noch alte Ladenhüter?
Doch auch neu hergestellte Geräte müssen nicht gekennzeichnet
werden, dann nämlich nicht, wenn sie lediglich dazu bestimmt sind,
von anderen Firmen weiterverarbeitet zu werden und nicht in den freien
Handel kommen. Festplatten und Garfikkarten für Computer
beispielsweise, die vom PC-Assembler zu einem ganzen Rechner
zusammengebaut werden. Der muß anschließend den ganzen Rechner prüfen,
der Verzicht auf die vorherige Kennzeichnung soll Mehraufwand
vermeiden.
- CE + CE = CE ?
Bleiben wir mal beim PC-Assembler: stellt er seine Maschine
ausschließlich aus lauter einzelnen, CE-gekennzeichneten Komponenten
zusammen, ist das Gesamtgebilde deshalb noch lange nicht CE-fähig,
denn Einzelstörungen könnten sich ja addieren und die Grenzwerte
sprengen. Ohne Test darf also auf das Gehäuse kein Sticker, das wäre
illegal. Na, daß Sie das jetzt aber nicht verstehen wollen, das
verstehen wir aber nicht...
- Nur GERÄTE kennzeichnungspflichtig
Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Geräte, d.h., selbstständig
betreibbare Einheiten. Das sind auch Module (wie z.B. PC-Steckkarten),
nicht aber Bauteile (wie z.B. Steckverbinder). Im Gegensatz zu Geräten,
die gekennzeichnet werden müssen, dürfen Bauteile gar
nicht gekennzeichnet werden. So steht es geschrieben. Kabel und
Stecker beispielsweise sind für uns eindeutig unselbstständige
Bauteile- bitte fragen Sie uns nicht, warum da teilweise CE-Zeichen
drauf sind....
- Extrawürste
gibt es bekanntlich immer: Sind Sie lizenzierter Funkamateur, dürfen
Sie den ganzen CE-Rummel einfach ignorieren, denn aufgrund der
abgelegten Prüfung wird Ihnen entsprechender Fachverstand attestiert.
Sie dürfen zusammenschrauben was immer Sie wollen, solange es den bösen
Nachbarn nicht stört. So schön einfach kann die Welt sein
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