Elektrische
Prüfungen
Es empfiehlt sich, elektrische Anlagen
und Geräte regelmäßig zu überprüfen, und es empfiehlt sich auch,
Aufzeichnungen darüber zu machen, wann, wo, wie und mit welchem Ergebnis
diese Prüfung stattgefunden und wer sie durchgeführt hat- dann sind Sie
im (hoffentlich nie auftretenden) Falle eines Falles immerhin mit
stichfesten und nachweisbaren Informationen bestückt und können
Leichtfertigkeit ausschließen.
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Prüffrist
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Art der Prüfung
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Prüfer
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Anlage/Betriebsmittel
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4 Jahre
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auf ordnungsgemäßen Zustand
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Elektrofachkraft
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Schutzmaßnahmen mit
Fehlerstrom-Schutzeinricht ungen in nichtstationären Anlagen
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1 Monat
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auf Wirksamkeit
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Elektrofachkraft oder elektrotechnisch
unterwiesene Person, geeignete Meßgeräte verwendend
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Fehlerstrom-, Differenzstrom- und
Fehlerspannungsschutzsch alter in stationären und nichtstationären
Anlagen
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6 Monate bzw. arbeitstäglich
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auf einwandfreie Funktion durch Betätigen
der Prüfeinrichtung
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Benutzer
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Begriffsdefinitionen
Dabei sind einige Begriffe näher zu
definieren. Man versteht unter:
Ortsfesten Betriebsmitteln:
- Das sind festangebrachte Betriebsmittel
oder solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse (für
Haushaltsgeräte 18 kg) so groß ist, daß sie nicht leicht bewegt
werden können.
Beispiel: festmontierte Theaterscheinwerfer, große Scanner.
Ortsveränderlichen Betriebsmitteln:
- Das sind Betriebsmittel, die während des
Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zu einem anderen
gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis
angeschlossen sind.
Beispiel: Nebelmaschine.
Stationären Anlagen:
- Sie sind mit ihrer Umgebung fest
verbunden.
Beispiele: Installationen in Gebäuden, Schaltschrank,
Hausstromverteilung.
Nichtstationären Anlagen:
Sie werden nach ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch wieder zerlegt oder abgebaut und am neuen Einsatzort wieder
aufgebaut bzw. zusammengeschaltet. Hierfür wird oft auch der Begriff
"fliegende Bauten" verwendet.
Beispiele: Dimmerrack mit Verkabelung und Lichtbars, portable
Stromverteilung
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