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| Unfallverhütungsvorschrift
elektrische Anlagen
Lichtsteueranlagen sind elektrische
Anlagen. Mit Steuerpulten, Dimmern, Stromverteilungen, beweglichen
Effekten, Movinglites und anderen Geräten haben wir eine Vielzahl von Geräten
im Einsatz, die fachkundiger elektrischer Prüfung bedürfen, damit diese
Geräte jederzeit sicher arbeiten.
Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG), die als autonome Vorschriften durch Ihre Verkündung im Bundesanzeiger rechtskräftig sind. Die Vorschriften sind von den Berufsgenossenschaften erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt. Speziell für die Elektrotechnik gilt die VBG4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Dort heißt es:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar: Unternehmer in diesem Sinne ist auch der Kleinverleiher für Licht- und Tonanlagen, Betriebsmittel sind auch seine Scheinwerfer, Scanner u.s.w.
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