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Unfallverhütungsvorschrift elektrische Anlagen

Lichtsteueranlagen sind elektrische Anlagen. Mit Steuerpulten, Dimmern, Stromverteilungen, beweglichen Effekten, Movinglites und anderen Geräten haben wir eine Vielzahl von Geräten im Einsatz, die fachkundiger elektrischer Prüfung bedürfen, damit diese Geräte jederzeit sicher arbeiten.

Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (VBG), die als autonome Vorschriften durch Ihre Verkündung im Bundesanzeiger rechtskräftig sind. Die Vorschriften sind von den Berufsgenossenschaften erarbeitet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt.

Speziell für die Elektrotechnik gilt die VBG4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Dort heißt es:

    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, und zwar:

  • vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderung oder Instandsetzung durch eine Elektrofachkraft, oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft,
  • in bestimmten Zeitabschnitten. Die Fristen sind so zu bemessen, daß entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden können.

Unternehmer in diesem Sinne ist auch der Kleinverleiher für Licht- und Tonanlagen, Betriebsmittel sind auch seine Scheinwerfer, Scanner u.s.w.